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Ist der Sterbefall in der
Wohnung eingetreten, benachrichtigen Sie bitte zuerst einen Arzt,
der die notwendige Todesbescheinigung ausstellt.
Wenden Sie sich dann bitte an uns.
Wir sind hierfür über unsere Rufbereitschaft (0228) 94 93 491
immer erreichbar.
Sie brauchen uns nur anzurufen und wir helfen Ihnen sofort
weiter. Ist der
Sterbefall in einem Krankenhaus oder in einem Seniorenheim
eingetreten, wird die Ausstellung der Todesbescheinigung
automatisch veranlasst.
Wir vereinbaren dann einen
Überführungstermin.
Eine Verabschiedung ist bei uns im Hause gerne möglich.
Wir erledigen für Sie gerne und zuverlässig alle
Formalitäten und beschaffen alle notwendigen Dokumente und
Genehmigungen. Hierzu
benötigen wir:
■ Personalausweis des Verstorbenen
■ Geburtsurkunde (bei Ledigen)
■ Familienbuch oder Hochzeitsurkunde (bei Verheirateten)
■ Zusätzlich rechtskräftiges Scheidungsurteil (bei Geschiedenen)
■ Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehegatten (bei
Verwitweten)
■ Grabdokumente über evtl. vorhandene Grabstelle
Sollten Sie die benötigten Unterlagen nicht zur
Hand haben, helfen wir Ihnen gerne, die fehlenden Unterlagen zu
besorgen. |